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   BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10   

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BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10 (https://dejure.org/2011,2146)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2011 - 7 A 11.10 (https://dejure.org/2011,2146)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 (https://dejure.org/2011,2146)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 14; BImSchG § 41 Abs. 1 und 2; VwVfG § 74 Abs. 2; 16. BImSchV § 1 Abs. 2, § 3 und Anlage 2
    Planfeststellung; Ausbaustrecke; erheblicher baulicher Eingriff; Schallschutzwand, hochabsorbierende; Schallreflexionen; Schall 03; VDI 2714; Schallschutz, aktiver, passiver; Lärmvorsorge; Lärmsanierung; Erheblichkeitsschwelle, grundrechtliche; Abwägung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 14
    Abwägung; Ausbaustrecke; Erheblichkeitsschwelle, grundrechtliche; Gesundheitsgefährdung; Lärmsanierung; Lärmsummation; Lärmvorsorge; Planfeststellung; Schall 03; Schallreflexionen; Schallschutz, aktiver, passiver; Schallschutzwand, hochabsorbierende; VDI 2714; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 BImSchV 16, § 3 BImSchV 16, § 41 Abs 1 BImSchG, § 41 Abs 2 BImSchG, § 74 Abs 2 S 2 VwVfG
    Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Strecke Leipzig-Dresden; erheblicher baulicher Eingriff in den Schienenweg; Schallschutzwand; Schallreflexionen einer Schallschutzwand

  • Wolters Kluwer

    Die zur Lärmvorsorge im Rahmen der Änderung eines Schienenwegs gebotene Errichtung einer einseitigen Schallschutzwand als Bestandteil des erheblichen baulichen Eingriffs i.S.v § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 16. BImSchV

  • rewis.io

    Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Strecke Leipzig-Dresden; erheblicher baulicher Eingriff in den Schienenweg; Schallschutzwand; Schallreflexionen einer Schallschutzwand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die zur Lärmvorsorge im Rahmen der Änderung eines Schienenwegs gebotene Errichtung einer einseitigen Schallschutzwand als Bestandteil des erheblichen baulichen Eingriffs i.S.v § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 16. BImSchV

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein zusätzlicher Schallschutz auf der Ostseite der Bahnstrecke Leipzig-Dresden im Bereich Coswig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schallschutzwand an der Bahntrasse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein zusätzlicher Schallschutz an Bahnstrecke Leipzig-Dresden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein weiterer Schallschutz für Bahnstrecke Leipzig-Dresden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1120
  • ZfBR 2012, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10
    Im Falle eines erheblichen baulichen Eingriffs in einen vorhandenen Schienenweg bleiben für die Annahme einer wesentlichen Änderung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 der 16. BImSchV Schallreflexionen einer hochabsorbierenden Schallschutzwand unberücksichtigt (im Anschluss an Urteil vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 26).

    Der Verordnungsgeber bezeichnet nämlich eine Änderung insoweit in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 der 16. BImSchV nur dann als wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms durch einen erheblichen baulichen Eingriff um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird, oder - außer in Gewerbegebieten - der Verkehrslärm von mindestens 70 dB(A) tags oder 60 dB(A) nachts erhöht wird (Urteil vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 26 ).

    Daraus folgt, dass der Verordnungsgeber die mit der Errichtung einer Lärmschutzwand zusammenhängende - allenfalls geringfügige - Lärmsteigerung vernachlässigt wissen wollte (Urteil vom 3. März 1999 a.a.O. Rn. 54 f.).

    Anhaltspunkte dafür, dass die bei Anwendung der Schall 03 rechnerisch ermittelte Lärmbelastung bei Außerachtlassung der Schallreflexionen hochabsorbierender Lärmschutzwände die Wirklichkeit nur noch völlig unzulänglich abbildet, sind nicht ersichtlich oder dargetan (vgl. Urteil vom 3. März 1999 a.a.O. Rn. 73 f.).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10
    Die Planfeststellungsbehörde hat bei Prüfung der Frage, ob die Kosten einer aktiven Schallschutzmaßnahme außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen, einen Abwägungsspielraum, der es gestattet, neben den in § 41 Abs. 2 BImSchG ausdrücklich benannten Kostengesichtspunkten auch andere Belange zu berücksichtigen, die einer aktiven Schallschutzmaßnahme entgegen stehen (Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 = Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25).

    Damit konkretisiert sie jedoch nur die Rechtsauffassung, die das Gericht nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO der Verwaltungsbehörde zur Beachtung vorgeben soll (Urteil vom 5. März 1997 a.a.O. S. 134 m.w.N.).

    Wenn er diese aber für den Schienenverkehr wegen dessen Besonderheiten gegenüber dem Straßenverkehr (z.B. Abschirmung durch die Zugwaggons) unberücksichtigt belassen wollte, ist dies von seinem normativen Ermessen, das gegenläufige öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen hat und nur im begrenzten Umfang einer gerichtlichen Nachprüfung offensteht, gedeckt (Urteil vom 5. März 1997 a.a.O. S. 132).

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10
    Zu Unrecht bezieht der Planfeststellungsbeschluss sich insoweit auf das Urteil des 4. Senats vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 C 26.93 - (BVerwGE 97, 367 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 7), wenn er darauf abhebt, dass die Änderung des Schienenwegs sich auf dessen vorausgesetzte und planerisch gewollte Leistungsfähigkeit beziehen muss, die Errichtung einer Schallschutzwand aber nicht die Kapazität des Verkehrswegs steigert.

    Dies gilt auch dann, wenn § 41 Abs. 1 BImSchG (in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung) nur deshalb nicht anzuwenden ist, weil seine tatbestandlichen Voraussetzungen zu verneinen sind (Urteile vom 9. Februar 1995 a.a.O. S. 371 und vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 44).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10
    Ihnen fehlte die maßgebende Bezugsebene (Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 ff. = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 12).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10
    Die Grenze der Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers bei der Festlegung der Grenzwerte und der Ausgestaltung der Lärmbelastungsermittlung ist erst dann erreicht, wenn das von ihm vorgesehene Berechnungsverfahren eine Lärmbelastung zulässt, die evident mit dem angestrebten Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen unvereinbar wäre (Urteil vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 ).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10
    Dies gilt auch dann, wenn § 41 Abs. 1 BImSchG (in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung) nur deshalb nicht anzuwenden ist, weil seine tatbestandlichen Voraussetzungen zu verneinen sind (Urteile vom 9. Februar 1995 a.a.O. S. 371 und vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 44).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10
    Eine Planaufhebung kommt nur in Betracht, wenn das Fehlen notwendiger Schutzauflagen ausnahmsweise so großes Gewicht hat, dass davon die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines wesentlichen Planungsteils betroffen ist (stRspr, vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2, vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73 = Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 6 m.w.N. und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 4.04 - BVerwGE 123, 37 = Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10
    Eine Planaufhebung kommt nur in Betracht, wenn das Fehlen notwendiger Schutzauflagen ausnahmsweise so großes Gewicht hat, dass davon die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines wesentlichen Planungsteils betroffen ist (stRspr, vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2, vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73 = Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 6 m.w.N. und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 4.04 - BVerwGE 123, 37 = Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10
    Zwar können dem Begriff des Schienenwegs im Sinne des Immissionsschutzrechts nicht sämtliche Betriebsanlagen der Eisenbahn, deren Errichtung der Planfeststellung bedarf, zugeordnet werden, sondern allein deren Lärm verursachende Teile wie die Gleisanlagen mit ihrem Ober- und Unterbau einschließlich der Oberleitung (Urteile vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18, vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 A 7.00 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 36 und vom 21. Mai 2003 - BVerwG 9 A 40.02 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 62).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10
    Eine Planaufhebung kommt nur in Betracht, wenn das Fehlen notwendiger Schutzauflagen ausnahmsweise so großes Gewicht hat, dass davon die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines wesentlichen Planungsteils betroffen ist (stRspr, vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2, vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73 = Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 6 m.w.N. und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 4.04 - BVerwGE 123, 37 = Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07

    Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 21.05.2003 - 9 A 40.02

    Lehrter Bahnhof; Verkürzung des Bahnsteigdachs; Planfeststellung;

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 A 7.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Errichtung eines Haltepunkts; Lärmbelastung

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 43.08

    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesstraße B 96 in

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Dem Gesetz- und Verordnungsgeber steht nach gefestigter Rechtsprechung nicht nur bei der Festlegung der Immissionsgrenzwerte, sondern auch bei der Bestimmung des Rechenverfahrens zur Ermittlung der Immissionsbelastung ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu, der einer gerichtlichen Nachprüfung nur begrenzt offensteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 59 Rn. 28).
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

    Auch auf § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG kann aufgrund der insoweit abschließenden Regelung des § 41 Abs. 1 BImSchG nicht zurückgegriffen werden (Urteile vom 15. Dezember 2011 - BVerwG 7 A 11.10 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 59 Rn. 29, vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 114 und vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 44 S. 135).

    Der Streckenanlieger hat die Vorbelastung grundsätzlich auch dann zu dulden, wenn die Lärmimmissionen die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, die jedenfalls für Wohngebiete an Werten von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts festzumachen ist, überschreitet (Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 5.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66 Rn. 17; siehe zur Zumutbarkeitsschwelle zuletzt Urteile vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 9 A 20.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 229 Rn. 28 und vom 15. Dezember 2011 - BVerwG 7 A 11.10 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 59 Rn. 30).

    Es geht jedoch in der Sache um die Bewältigung eines Teilausschnitts derselben Problemlage, nämlich der Auswirkungen des Schienenlärms auf die menschliche Gesundheit, so dass eine unterschiedliche Handhabung von Berechnungsmethoden nicht überzeugen kann (siehe auch Urteil vom 15. Dezember 2011 - BVerwG 7 A 11.10 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 59 Rn. 31).

  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 9.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven

    Dem Gesetz- und Verordnungsgeber steht nach gefestigter Rechtsprechung nicht nur bei der Festlegung der Immissionsgrenzwerte, sondern auch bei der Bestimmung des Rechenverfahrens zur Ermittlung der Immissionsbelastung ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu, der einer gerichtlichen Nachprüfung nur begrenzt offensteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 59 Rn. 28 und vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 62).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 2 D 38/11

    Gewerbegebietsausweisung auf dem Gelände einer ehemaligen Zuckerfabrik im

    Diese Lärmzunahme, die sich in der Nachtzeit im grundrechtsrelevanten Bereich bewegt, vgl. zu diesem Gesichtspunkt etwa BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 -, juris Rn. 30, und vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1 = DVBl. 1996, 916 = juris Rn. 35 ff.; OVG NRW, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 D 137/09.NE -, juris Rn. 170, ist abwägungserheblich.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 1658/17

    Unbegründeter Anspruch von Grundstückeigentümern auf teilweise Aufhebung des

    Da weder § 41 Abs. 1 BImSchG noch das planerische Abwägungsgebot dem Betroffenen einen Anspruch auf bestimmte Schallschutzmaßnahmen gewähren, ist es grundsätzlich sachgerecht, das Begehren, im Rahmen der Planfeststellung für den Bau oder die Änderung einer Verkehrsanlage Schallschutz zu erhalten, im Wege einer Neubescheidungsklage entsprechend § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verfolgen (BVerwG, Urteil vom 15.12.2011 - 7 A 11.10 - juris Rn. 22).

    Der Verordnungsgeber bezeichnet eine Änderung in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 der 16. BImSchV nur dann als wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms durch einen erheblichen baulichen Eingriff um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird, oder - außer in Gewerbegebieten - der Verkehrslärm von mindestens 70 dB(A) tags oder 60 dB(A) nachts erhöht wird (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3.3.1999 - BVerwG 11 A 9.97 - juris Rn. 40; Urteil vom 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 - juris Rn. 25).

    Dies gilt auch dann, wenn § 41 Abs. 1 BImSchG (in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung) nur deshalb nicht anzuwenden ist, weil seine tatbestandlichen Voraussetzungen zu verneinen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2011 - 7 A 11.10 - juris Rn. 29).

  • OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11

    Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben

    Eine Planaufhebung kommt aber in Betracht, wenn das Fehlen notwendiger Schutzauflagen ausnahmsweise so großes Gewicht hat, dass davon die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines wesentlichen Planungsteils betroffen ist (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 -, juris m. w. N.).

    Es ergeben sich hier keine Anhaltspunkt für die Annahme, die Planfeststellungsbehörde hätte in Kenntnis der von der Klägerin gerügten Defizite im Bereich des Lärmschutzes - deren Vorliegen unterstellt - eine andere konzeptionelle Planungsentscheidung getroffen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 -, juris).

    (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2011- 7 A 11.10 -, juris, Rn. 30 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg;

    Auch ein unmittelbarer Rückgriff auf § 41 BImSchG sowie die allgemeine Vorschrift des § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG kommt insoweit (inhaltlich bzw. materiell) nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2011 - 7 A 11.10 - Urt. v. 09.02.1995 - 4 C 26.93 -, BVerwGE 97, 367 , Urt. v. 17.03.2005 - 4 A 18.04 -, BVerwGE 123, 152).

    Solches lässt sich auch der weiteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1; Urt. v. 15.12.2011, a.a.O.) nicht entnehmen.

    Gegenüber solchen, auch bereits die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze bzw. die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung) von 60 dB(A) nachts (und 70 dB(A) tags) überschreitenden (dem seinerzeit planfestgestellten Vorhaben zurechenbaren) Lärmwirkungen (vgl. hierzu zuletzt BVerwG, Urt. v. 15.12.2011 - 7 A 11.10 -) könnten vielmehr, soweit sie bei einer früheren - seit dem 01.01.1977 ergangenen - Planungsentscheidung (objektiv) noch nicht vorhersehbar waren, nachträgliche Auflagen zu dieser nach Maßgabe des § 75 Abs. 2 Satz 2 u. Abs. 3 VwVfG beansprucht werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 19.10.2011 - 9 B 9.11 -); dies hätte allerdings im Wege einer beim Verwaltungsgericht zu erhebenden Verpflichtungsklage zu geschehen.

  • OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19

    Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beginnt der "verfassungsrechtlich kritische Bereich" in Wohngebieten bei einem Beurteilungspegel von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.2006, 4 A 1075.04, BVerwGE 125, 116, juris Rn. 376; Urt. v. 15.12.2011, 7 A 11.10, NVwZ 2012, 1120, juris Rn. 25; Urt. v. 13.5.2009, 9 A 72.07, BVerwGE 134, 45, juris Rn. 69; Urt. v. 9.11.2006, 4 A 2001.06, BVerwGE 127, 95, juris Rn. 140 m.w.N.); teilweise werden für Kern-, Dorf- und Mischgebiete auch Werte von 72 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts für zulässig gehalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.9.2016, 3 A 5/15, NVwZ 2017, 415, juris Rn. 36, m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 7 B 40.12

    Lärmschutzbelange der Nachbarschaft; Änderung an einer Bahnstrecke; Lärmbelastung

    Nach der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 5.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66 Rn. 17), der sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2011 - BVerwG 7 A 11.10 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 59 Rn. 30) ausdrücklich angeschlossen hat, sind anlässlich eines Änderungsvorhabens Lärmschutzbelange der Nachbarschaft grundsätzlich nur dann in die planerische Abwägung einzubeziehen, wenn die Lärmbelastung durch das Vorhaben ansteigt.
  • VG Aachen, 05.05.2022 - 10 L 596/21

    Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens?

    vgl. Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand September 2021, § 1 der 16. BImschVO Rn. 7; siehe auch BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 -, juris Rn. 25, und vom 23. November 2005 - 9 A 28.04 -, juris Rn. 19 und 26.

    Eine Ausnahme kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die Gesamtlärmbelastung den Grad der Gesundheitsgefährdung erreicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 4 A 5.04 -, juris Rn. 41 f., und Beschlüsse vom 26. Januar 2000 - 4 VR 19.99, 4 A 53.99 -, juris Rn. 12, vom 5. März 1999 - 4 A 7.98, 4 VR 3.98 -, juris Rn. 12, und vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, juris Rn. 35 ff., was oberhalb von 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts anzunehmen ist, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 -, juris Rn. 30, und vom 23. Februar 2005 - 4 A 5.04 -, juris Rn. 41 f., sowie Beschluss vom 26. Januar 2000 - 4 VR 19.99, 4 A 53.99 -, juris Rn. 12; Sächs.OVG, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 3 B 45/19 -, juris Rn. 15; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 41 Rn. 33, oder wenn z.B. Baumaßnahmen dergestalt in einem engen räumlichen und konzeptionellen Zusammenhang stehen, dass ohne das eine Vorhaben das andere nicht geplant und verwirklicht würde, oder ein Vorhaben einen zwingenden Anpassungsbedarf an einem vorhandenen Verkehrsweg auslöst.

  • VG Aachen, 05.05.2022 - 10 L 599/21

    Planfeststellung; Unterbleibensentscheidung; Anliegergebrauch; Immissionsschutz

  • OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11

    Planfeststellungsbeschluss, Eisenbahnvorhaben, Gemeinde, Planungshoheit,

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 KN 138/13

    Abwägung; Flächennutzungsplan; Lärm; Reflexion; Schallreflexionen

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11

    Durchführung des Vorhabens durch den Vorhabenträger i.R.e. Rücktrittsrechts für

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 2 N 15.619

    Abwägungsgebot und Gebot der Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung

  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 B 11.2608

    In einer Berufungsbegründung erfolgte Verweisung auf ein Parallelverfahren ohne

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11

    Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1623

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Hotelneubau mit Parkhaus (Kostenentscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 3 S 1256/15

    Abwägungsfehlerhafte Ermittlung des Stellplatzbedarfs für Festhalle - zum

  • VGH Hessen, 11.01.2022 - 4 B 1092/21

    Baurechts-Bebauungsplan "Kaisergärten"

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40023

    Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2018 - 8 C 10052/18

    Anforderungen an einen die Standorte von Windenergieanlagen festlegenden,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 11 D 7/12

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau einer Bundesstraße

  • VGH Bayern, 01.04.2022 - 15 CS 22.642

    Nachbarschutz des dinglich Berechtigten

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024

    Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1625

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

  • BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 41.12

    Nachbarschutz gegen eine Plangenehmigung zum Umbau mehrerer Bahnübergänge

  • VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 165/11

    Rechte der Gemeinde im Plangenehmigungsverfahren für Bahnübergänge;  Rechte der

  • VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 2435/11

    Umbau von Bahnübergängen

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1624

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40026

    Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen

  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12

    Anspruch auf Aufhebung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • OVG Bremen, 28.09.2023 - 1 D 72/22

    Drittanfechtung; Flächennutzungsplan; Nachbarklage; Privilegierung; Rotor-In;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 2620/17

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss verstößt in Bezug auf die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16

    Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses Flughafen BER bzgl. Lärmschutz;

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2022 - 5 MR 12/21

    Immissionsschutz - Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

  • VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13

    Kein Anspruch des Nachbarn einer Güterverkehrsstrecke der Bahn auf Minderung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2014 - 8 C 10763/13

    Anspruch auf Schallschutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 16 A 434/11

    Anspruch auf nachträgliche Schutzanordnung i.R.e. Planfeststellung für eine

  • VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 N 16.2249

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan

  • OVG Bremen, 01.10.2014 - 1 D 22/12

    Ertüchtigung eines Verkehrsknotens - Verlängerung Gleis 1 - aktiver Lärmschutz;

  • VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13

    Verpflichtung der Bahn zur Minderung der Immissionen des Bahnlärms nachts durch

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10636/11.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3425
OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10636/11.OVG (https://dejure.org/2011,3425)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2011 - 8 A 10636/11.OVG (https://dejure.org/2011,3425)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11.OVG (https://dejure.org/2011,3425)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 66 Abs 1 S 1 Nr 1 BauO RP, § 66 Abs 3 S 1 BauO RP, § 69 Abs 1 S 1 BauO RP, § 8 Abs 2 S 2 BauO RP, § 8 Abs 9 S 1 Nr 3 BauO RP
    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Geltendmachen eines Abstandsflächenverstoßes durch Grundstücksnachbarn; Rechtsmissbrauch

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis der Bauaufsichtsbehörde zur Erweiterung des ihr gesetzlich vorgegebenen Rahmens für eine zu erteilende Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahrens; Ergänzbarkeit der beschränkten Feststellungswirkung einer Baugenehmigung um weitere Feststellungen zur ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Baugenehmigung - vereinfachtes Genehmigungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Befugnis der Bauaufsichtsbehörde zur Erweiterung des ihr gesetzlich vorgegebenen Rahmens für eine zu erteilende Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahrens; Ergänzbarkeit der beschränkten Feststellungswirkung einer Baugenehmigung um weitere Feststellungen zur ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungsprogramm im vereinfachten Genehmigungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • gsk.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsflächen eingehalten: Rücksichtnahmegebot gewahrt!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsflächenverstoß: Auch bei nur geringer Beeinträchtigung nachbarrechtswidrig! (IBR 2012, 480)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 304
  • DÖV 2012, 326
  • BauR 2012, 781
  • ZfBR 2012, 175 (Ls.)
  • ZfBR 2012, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10636/11
    So kann die Ausübung eines - materiellen oder auch verfahrensrechtlichen - Rechts sich im Einzelfall als treuwidrig und damit unzulässig erweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 [298 f.]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10942/08

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Prüfungsprogramm; Sachbescheidungsinteresse;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10636/11
    Ist die Behörde zur isolierten Feststellung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit befugt, bestehen keine Hinderungsgründe, diese Regelung mit der im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu erteilenden "schlanken" Baugenehmigung zu verbinden (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: Urteil des Senats vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10942/08.OVG -, BauR 2009, 799 und juris, Rn. 26; OVG Hamburg, Urteil vom 30. März 2011 -2 Bf 374/06-, NVwZ-RR 2011, 591[593]: Befugnis zu zusätzlichen Anordnungen).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07

    Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995);

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10636/11
    Das Verwaltungsgericht führt zutreffend aus, dass sich ein Nachbar grundsätzlich gegen jede Unterschreitung der Mindestabstandsfläche zur Wehr setzen kann, ohne den Nachweis einer gerade dadurch hervorgerufenen tatsächlichen Beeinträchtigung führen zu müssen (vgl. VGH BW, Urteil vom 6. Juni 2008 - 8 S 18/07 -, VBlBW 2008, 483 und juris, Rn. 44).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 1 A 10050/09

    Abstandsflächenprivileg; Grenzgarage; Verbindungstür

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10636/11
    Nach der Rechtsprechung beider Bausenate des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz findet das Abstandsflächenprivileg nach § 8 Abs. 9 Satz 1 LBauO nur Anwendung auf selbstständige Gebäude, was eine konstruktive und funktionale Trennung zwischen dem Hauptgebäude und dem - privilegierten - Nebengebäude voraussetzt (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. Juni 2009 - 1 A 10050/09.OVG -, ESOVGRP; Beschluss des Senats vom 30. November 2009 - 8 A 10925/09.OVG -, Urteil vom 25. November 2009 - 8 A 10636/09.OVG -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2010 - 1 B 11356/09

    Gebietserhaltungsanspruch ist nur bei ausdrücklicher Befreiung, nicht auch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10636/11
    Das bloße Vorliegen einer Abweichungslage genügt indessen nicht, die ohne Abweichungszulassung ergangene Baugenehmigung als rechtmäßig ansehen zu können (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. Februar 2010 - 1 B 11356/09.OVG -, ESOVGRP, für das Vorliegen einer Befreiungslage nach § 31 Abs. 2 BauGB).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 8 A 10636/09

    Abstandsflächenprivileg für eine Grenzgarage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10636/11
    Nach der Rechtsprechung beider Bausenate des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz findet das Abstandsflächenprivileg nach § 8 Abs. 9 Satz 1 LBauO nur Anwendung auf selbstständige Gebäude, was eine konstruktive und funktionale Trennung zwischen dem Hauptgebäude und dem - privilegierten - Nebengebäude voraussetzt (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. Juni 2009 - 1 A 10050/09.OVG -, ESOVGRP; Beschluss des Senats vom 30. November 2009 - 8 A 10925/09.OVG -, Urteil vom 25. November 2009 - 8 A 10636/09.OVG -, ESOVGRP).
  • OVG Hamburg, 30.03.2011 - 2 Bf 374/06

    Baugenehmigungsverfahren - bauordnungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10636/11
    Ist die Behörde zur isolierten Feststellung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit befugt, bestehen keine Hinderungsgründe, diese Regelung mit der im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu erteilenden "schlanken" Baugenehmigung zu verbinden (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: Urteil des Senats vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10942/08.OVG -, BauR 2009, 799 und juris, Rn. 26; OVG Hamburg, Urteil vom 30. März 2011 -2 Bf 374/06-, NVwZ-RR 2011, 591[593]: Befugnis zu zusätzlichen Anordnungen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2009 - 8 A 10925/09

    Umnutzung einer Grenzgarage zu Wohnzwecken im Wochenendhausgebiet "Im Binsfeld"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10636/11
    Nach der Rechtsprechung beider Bausenate des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz findet das Abstandsflächenprivileg nach § 8 Abs. 9 Satz 1 LBauO nur Anwendung auf selbstständige Gebäude, was eine konstruktive und funktionale Trennung zwischen dem Hauptgebäude und dem - privilegierten - Nebengebäude voraussetzt (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. Juni 2009 - 1 A 10050/09.OVG -, ESOVGRP; Beschluss des Senats vom 30. November 2009 - 8 A 10925/09.OVG -, Urteil vom 25. November 2009 - 8 A 10636/09.OVG -, ESOVGRP).
  • VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 329/12

    Fenster in Grenzwand sind unzulässig

    Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht daran gehindert, die - entsprechend dem eingeschränkten Prüfungsprogramm - beschränkte Feststellungswirkung einer Baugenehmigung um weitere Feststellungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens auch mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen (OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2012, 153).

    Ist die Behörde zur isolierten Feststellung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit befugt, bestehen keine Hinderungsgründe, diese Regelung mit der im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu erteilenden "schlanken" Baugenehmigung zu verbinden (OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2012, 153).

  • VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15

    Baurechtliche Nachbarklage nach stattgebendem Widerspruchsbescheid; vereinfachtes

    Allerdings ist die Bauaufsichtsbehörde nicht daran gehindert, die - entsprechend dem eingeschränkten Prüfungsprogramm - beschränkte Feststellungswirkung einer Baugenehmigung um weitere Feststellungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens auch mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11 -, LKRZ 2012, 153).

    Ist die Behörde zur isolierten Feststellung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit befugt, bestehen keine Hinderungsgründe, diese Regelung mit der im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu erteilenden "schlanken" Baugenehmigung zu verbinden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11 -, LKRZ 2012, 153; vgl. auch VG Neustadt, Urteil vom 12. Juli 2012 - 4 K 329/12.NW - , juris ).

  • VG Neustadt, 08.09.2016 - 4 K 395/16

    Verwirkung materieller Abwehrrechte im Fall der baurechtlichen Nachbarklage gegen

    Allerdings ist die Bauaufsichtsbehörde nicht daran gehindert, die - entsprechend dem eingeschränkten Prüfungsprogramm - beschränkte Feststellungswirkung einer Baugenehmigung um weitere Feststellungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens auch mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11 -, LKRZ 2012, 153).

    Ist die Behörde zur isolierten Feststellung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit befugt, bestehen keine Hinderungsgründe, diese Regelung mit der im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu erteilenden "schlanken' Baugenehmigung zu verbinden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11 -, LKRZ 2012, 153).

  • VGH Bayern, 12.12.2013 - 2 ZB 12.1513

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfungsumfang; keine erweiterten

    Dies mag für das rheinland-pfälzische Bauordnungsrecht anders zu sehen sein (vgl. OVG RhPf, U.v. 22.11.2011 - 8 A 10636/11 - BauR 2012, 781).
  • VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14

    Festlegung einer Geländeoberfläche

    Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht daran gehindert, die - entsprechend dem eingeschränkten Prüfungsprogramm - beschränkte Feststellungswirkung einer Baugenehmigung um weitere Feststellungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens auch mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11 -, LKRZ 2012, 153).

    Ist die Behörde zur isolierten Feststellung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit befugt, bestehen keine Hinderungsgründe, diese Regelung mit der im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu erteilenden "schlanken" Baugenehmigung zu verbinden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11 -, LKRZ 2012, 153).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine

    Die Bauaufsichtsbehörde ist im vereinfachten Genehmigungsverfahren aber in besonderen Konstellationen nicht gehindert, die in dem Verfahren nach § 66 Abs. 3 LBauO beschränkte Feststellungswirkung einer Baugenehmigung um weitere Feststellungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens auch mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen (OVG RP, Urteil vom 22.11.2011 - 8 A 10636/11), sie ist hierzu jedoch grundsätzlich im Hinblick auf die Aufteilung der Verantwortungs- und Risikosphären hierzu nicht verpflichtet (Jeromin, LBauO Rh-Pf., 2. Aufl. 2012, § 66 Rn. 55a), ebenso besteht regelmäßig kein Anspruch Dritter auf Erweiterung des Prüfprogramms im vereinfachten Genehmigungsverfahren.
  • VG Mainz, 30.11.2017 - 3 L 1338/17

    Grundstücksnachbar muss grenzständiges Bauvorhaben hinnehmen

    Die Behörde ist aber - ohne dass ein dahingehender Anspruch bestünde - nicht gehindert, die auf das Prüfprogramm beschränkte Feststellungswirkung einer Baugenehmigung um weitere Feststellungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen und diese Regelung mit der im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu erteilenden "schlanken" Baugenehmigung zu verbinden (vgl. OVG RP, Urteil vom 22.11.2011 - 8 A 10636/11 -, AS RP-SL 40, 332 und juris, Rn. 23; Beschluss vom 2.7.2013 - 1 B 10480/13 -, NVwZ-RR 2014, 30 und juris, Rn. 19).
  • VG Neustadt, 09.09.2015 - 3 L 793/15

    Vorliegen einer Abweichungslage; Notwendigkeit der Genehmigung der Abweichung

    Allerdings ist die Bauaufsichtsbehörde nicht daran gehindert, die - entsprechend dem eingeschränkten Prüfungsprogramm - beschränkte Feststellungswirkung einer Baugenehmigung um weitere Feststellungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens auch mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11 -, LKRZ 2012, 153).

    Ist die Behörde zur isolierten Feststellung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit befugt, bestehen keine Hinderungsgründe, diese Regelung mit der im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu erteilenden "schlanken" Baugenehmigung zu verbinden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11 -, LKRZ 2012, 153; vgl. auch VG Neustadt, Urteil vom 12. Juli 2012 - 4 K 329/12.NW - , juris ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2019 - 8 A 11277/19

    Baurechtliche Genehmigung einer Wohnung im Untergeschoss des Nachbarhauses, einer

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, dass die Behörde - insbesondere bei bereits erhobenen Einwendungen - nicht gehindert ist, die beschränkte Feststellungswirkung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren zur Klärung der Rechtslage um weitere Feststellungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens auch mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11.OVG -, AS 40, 332 und juris, Rn. 23; Beschluss vom 2. Juli 2013 - 1 B 10480/13.OVG -, NVwZ-RR 2014, 30 und juris, Rn. 19; auch. Jeromin, LBauO, 4. Aufl. 2016, § 66, Rn. 55a und 56).
  • VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18

    Kein Bordell an der Grundstücksgrenze

    Eine dieses Erfordernis nicht berücksichtigende Baugenehmigung verletzt dann auch den Nachbarn in seinem Anspruch auf Einhaltung der maßgeblichen bauordnungsrechtlichen Bestimmung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11.OVG -, ESOVG; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 09. September 2015 - 3 L 793/15.NW -, ESOVG).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2013 - 1 LB 6/13

    Erteilung einer Baugenehmigung an Verkäufer eines Hausgrundstücks; geschlossene

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2013 - 3 L 183/10

    Abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2020 - 8 A 10358/20

    Kombination einer in der Abstandsfläche privilegierten Nutzung mit anderweitigem

  • VG Koblenz, 23.03.2022 - 4 K 1009/21

    Baugenehmigung für Produktionshalle in Bad Kreuznach rechtswidrig

  • VG Düsseldorf, 29.07.2019 - 9 L 1650/19

    Vereinfacht Prüfprogramm Standsicherheit Baugrund Gefahr Wehrmachtsstollen

  • VG Düsseldorf, 03.12.2020 - 9 K 2356/19

    Vereinfacht Klagebefugnis Standsicherheit Wehrmachtsstollen

  • VG Mainz, 23.03.2016 - 3 K 446/15

    Fremdwerbeanlagen in Wohngebieten nicht erlaubt

  • VG Düsseldorf, 29.07.2019 - 19 L 1650/19

    Vereinfacht Prüfprogramm Standsicherheit Baugrund Gefahr Wehrmachtsstollen

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1947
OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11 (https://dejure.org/2012,1947)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.01.2012 - 2 M 194/11 (https://dejure.org/2012,1947)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 (https://dejure.org/2012,1947)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Baueinstellungsverfügung - Abgrenzung verfahrensfreie Instandhaltungsarbeiten und baugenehmigungspflichtiges Vorhaben

  • rechtsportal.de

    Ein durch Tatsachen belegter "Anfangsverdacht" eines Rechtsverstoßes als ausreichendes Kriterium für den Erlass einer Baueinstellung; Verfügung einer Baueinstellung bei nicht abschließend geklärter Genehmigungspflicht einer Baumaßnahme aus präventiven Gründen

  • ibr-online

    Wann darf Baueinstellungsverfügung getroffen werden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Baueinstellungsverfügung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ein durch Tatsachen belegter "Anfangsverdacht" eines Rechtsverstoßes als ausreichendes Kriterium für den Erlass einer Baueinstellung; Verfügung einer Baueinstellung bei nicht abschließend geklärter Genehmigungspflicht einer Baumaßnahme aus präventiven Gründen

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Baueinstellungsverfügung: Zur Abgrenzung einer Instandhaltungsmaßnahme von einer genehmigungspflichtigen Änderung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Baueinstellungsverfügung: Zur Abgrenzung einer Instandhaltungsmaßnahme von einer genehmigungspflichtigen Änderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 929
  • ZfBR 2012, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2004 - 2 M 589/04

    Keine neuen Tatsachen im Beschwerdeverfahren beim vorläufigen Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 02.12.2004 - 2 M 589/04 -, Juris) kann jedoch die Beschwerde mit neuem Vorbringen insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird; neue Umstände sind beim vorläufigen Rechtsschutz im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO oder im Änderungsverfahren zu Beschlüssen nach § 123 Abs. 1 VwGO einzubringen.

    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn neuer Vortrag Bisheriges, vom Verwaltungsgericht bereits Behandeltes nur ergänzt oder erläutert, wenn ein Obsiegen des Beschwerdeführers offensichtlich ist, so dass er aus prozessökonomischen Gründen nicht auf das besondere Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO verwiesen werden sollte (Beschl. d. Senats v. 02.12.2004, a.a.O.) oder wenn der Eintritt nicht oder nur schwer wieder rückgängig zu machender Folgen noch vor Ergehen einer Entscheidung im Abänderungsverfahren droht (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 -, Juris, zur Abschiebung).

  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 1 EO 658/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baueinstellung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11
    Wegen des präventiv-polizeilichen Zwecks (Gefahrenabwehr, Verhinderung vollendeter Tatsachen) reicht allerdings für den Erlass der Baueinstellung schon ein durch Tatsachen belegter "Anfangsverdacht" eines Rechtsverstoßes aus; die Errichtung einer (ungenehmigten) Anlage darf schon dann vorbeugend gestoppt werden, wenn die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit jedenfalls ernstlich zweifelhaft ist (VGH BW, Beschl. v. 10.12.1993 - 3 S 507/93 -, VBlBW 1994, 196; ThürOVG, Beschl. v. 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, BauR 2000, 719).

    Zwar muss die Bauaufsichtsbehörde, wenn sie bei nicht abschließend geklärter Genehmigungspflicht einer Baumaßnahme aus präventiven Gründen eine Baueinstellung verfügt, die ordnungsrechtliche Maßnahme unter Kontrolle halten und in eine erneute Prüfung der Baueinstellungsverfügung eintreten, wenn der Bauherr einen Bauantrag gestellt und Unterlagen eingereicht hat, die diese Prüfung ermöglichen (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 29.11.1999, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2006 - 2 M 210/05

    Baueinstellung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 08.02.2006 - 2 M 210/05 -, Juris, m. w. Nachw.) dürfen bei der Begründung des besonderen öffentlichen Interesses am Sofortvollzug einer Baueinstellungsverfügung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden.

    Für den Erlass einer Baueinstellungsverfügung genügt regelmäßig die formelle Rechtswidrigkeit eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens; nur wenn sich die Genehmigungsfähigkeit geradezu aufdrängt, kann sich die Behörde wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auf die fehlende Genehmigung nicht berufen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 08.02.2006, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 18.02.2000 - 2 ZS 00.371
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11
    Der mögliche Eintritt solcher Schäden kann den Erlass einer Baueinstellungsverfügung grundsätzlich nicht hindern, da sie in der Regel durch geeignete Sicherungsmaßnahmen - wie etwa provisorische Abdeckungen - vermieden werden können (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.02.2000 - 2 ZS 00.371 -, Juris).

    Soweit sich herausstellt, dass weitergehende Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, mit denen gegen die Baueinstellungsverfügung verstoßen werden müsste, ist die Bauaufsichtsbehörde gehalten, diese zu gestatten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.02.2000, a.a.O.; Beschl. d. Senats v. 17.10.2011 - 2 M 156/11 -).

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11
    Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.01.1986 (4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362), welches sich - im Rahmen eines auf Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten Verfahrens - mit dem sog. erweiterten Bestandsschutz befasst.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11
    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn neuer Vortrag Bisheriges, vom Verwaltungsgericht bereits Behandeltes nur ergänzt oder erläutert, wenn ein Obsiegen des Beschwerdeführers offensichtlich ist, so dass er aus prozessökonomischen Gründen nicht auf das besondere Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO verwiesen werden sollte (Beschl. d. Senats v. 02.12.2004, a.a.O.) oder wenn der Eintritt nicht oder nur schwer wieder rückgängig zu machender Folgen noch vor Ergehen einer Entscheidung im Abänderungsverfahren droht (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 -, Juris, zur Abschiebung).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11

    Abgrenzung eines genehmigungspflichtigen Umbaus eines Gebäudes von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11
    Daran fehlt es, wenn die Baumaßnahmen ihrer Qualität nach so intensiv sind, dass sie die Standfestigkeit der Anlage berühren, so dass eine statische Nachberechnung der gesamten Anlage erforderlich wird, oder wenn der Arbeitsaufwand seiner Quantität nach den für eine neue Anlage erreicht oder gar übersteigt (vgl. Beschl. d. Senats v. 17.10.2011 - 2 M 156/11 - VGH BW, Beschl. v. 11.05.2011 - 8 S 93/11 -, Juris, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 2 L 164/08

    Anordnung zu Beseitigung eines baugenehmigungsfreien Carports

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11
    Sie ändert aber nichts an der grundsätzlichen Pflicht der Bauaufsichtsbehörde darauf zu achten, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.05.2009 - 2 L 164/08 -, ZfBR 2009, 594).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2009 - 3 L 124/08

    Baugenehmigungspflichtige Instandsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11
    Maßgebend ist das Vorhaben insgesamt (OVG MV, Beschl. v. 15.01.2009 - 3 L 124/08 - Juris, m.w.N.), hier also die Sanierung der sechs Gebäude bzw. deren "Bauwerkshülle", die - jedenfalls auch - baugenehmigungspflichtige Maßnahmen umfassen dürfte.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 3 S 507/93

    Zu den Voraussetzungen und Anforderungen einer Baueinstellungsverfügung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11
    Wegen des präventiv-polizeilichen Zwecks (Gefahrenabwehr, Verhinderung vollendeter Tatsachen) reicht allerdings für den Erlass der Baueinstellung schon ein durch Tatsachen belegter "Anfangsverdacht" eines Rechtsverstoßes aus; die Errichtung einer (ungenehmigten) Anlage darf schon dann vorbeugend gestoppt werden, wenn die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit jedenfalls ernstlich zweifelhaft ist (VGH BW, Beschl. v. 10.12.1993 - 3 S 507/93 -, VBlBW 1994, 196; ThürOVG, Beschl. v. 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, BauR 2000, 719).
  • VGH Bayern, 20.01.2009 - 15 CS 08.1638

    Beschwerde; Baueinstellung; Instandhaltungsarbeiten; Änderung baulicher Anlage

  • OVG Sachsen, 18.08.2009 - 1 B 409/09

    Gestaltungssatzung; Baueinstellungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz

  • VGH Bayern, 18.05.2001 - 2 B 00.1347
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 S 42.15

    Anordnung der Baueinstellung; Abgrenzung von genehmigungsfreien

    Die Baueinstellungsverfügung soll vor allem das formelle Baurecht durchsetzen (BayVGH, Beschluss vom 27. April 2012 - 9 ZB 10.1503 -, juris Rn. 18), für ihren Erlass genügt daher regelmäßig die formelle Illegalität der Baumaßnahme bzw. des verwirklichten Vorhabens (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 44.11 - juris Rn. 20; OVG Berlin, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - OVG 2 S 53.87 -, DÖV 1988, 841; VGH BW, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 8 S 93/11 -, juris Rn. 15; OVG LSA, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 -, juris Rn. 11).

    Maßgebend ist, dass dabei die Identität der baulichen Anlage einschließlich ihres Nutzungszwecks gewahrt bleibt und sie hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentlichen Änderungen erfährt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 16. Januar 2015 - OVG 10 N 63.11 -, juris Rn. 5; OVG LSA, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 -, juris Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 8 S 93/11 -, juris Rn. 20; OVG MV, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 3 L 124/08 -, juris Rn. 9 und 15; Jäde, in: Bauordnungsrecht Brandenburg, Stand: Februar 2016, § 3 Rn. 29 ff.; Otto, Brandenburgische Bauordnung 2016, 4.

    Soweit das Verwaltungsgericht die Vorschriften zur Genehmigungsfreiheit von Instandhaltungsarbeiten für nicht anwendbar erachtet hat, weil es sich vorliegend nicht um ein selbstständiges Einzelvorhaben i.S.v. § 55 Abs. 1 BbgBO a. F. handele, ist es zwar zutreffend, dass für die Beurteilung der Baugenehmigungsfreiheit oder Baugenehmigungspflicht das Vorhaben insgesamt in den Blick zu nehmen ist und es nicht darauf ankommt, ob einzelne Baumaßnahmen für sich genommen baugenehmigungsfrei sind (vgl. etwa OVG RP, Urteil vom 13. April 2005 - 8 A 12135/04 -, juris Rn. 19; OVG MV, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 3 L 124/08 -, juris Rn. 8; OVG LSA, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 27. April 2012 - 9 ZB 10.1503 -, juris Rn. 12 ff.).

  • VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 329/12

    Fenster in Grenzwand sind unzulässig

    Die Abgrenzung der Instandhaltung von der Neuerrichtung oder Änderung einer baulichen Anlage ist für den Einzelfall im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach der Verkehrsauffassung zu entscheiden (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - 15 CS 08.1638 -, juris; ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 M 36/23

    Baueinstellung; Nutzungsänderung; Errichtung einer Solaranlage; aufgegebene

    Der mögliche Eintritt solcher Schäden kann den Erlass einer Baueinstellungsverfügung grundsätzlich nicht hindern, da sie in der Regel durch geeignete Sicherungsmaßnahmen - wie etwa provisorische Abdeckungen - vermieden werden können; bloße Baustellensicherungsarbeiten werden - so sie denn erforderlich sind - von einer Baueinstellungsverfügung regelmäßig nicht erfasst und müssen mithin nicht eigens gestattet werden (Beschluss des Senats vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 - juris Rn. 14, m.w.N.).

    Im Übrigen ist die Bauaufsichtsbehörde, soweit sich herausstellt, dass tatsächlich weitergehende Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, mit denen gegen die Baueinstellungsverfügung verstoßen werden müsste, gehalten, diese zu gestatten (Beschluss des Senats vom 31. Januar 2012, a.a.O., m.w.N.).

    Sie zitiert zwar zutreffend hierzu vorliegende Literatur und Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Senats vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 - juris Rn. 14, m.w.N.).

    Für den Erlass einer Baueinstellungsverfügung nach § 78 Abs. 1 Satz 1 BauO LSA genügt regelmäßig die formelle Rechtswidrigkeit eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens; nur wenn sich die Genehmigungsfähigkeit geradezu aufdrängt, kann sich die Behörde wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auf die fehlende Genehmigung nicht berufen (vgl. Beschluss des Senats vom 31. Januar 2012, a.a.O., Rn. 11).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2019 - 2 M 128/18

    Baueinstellungsverfügung wegen Erneuerung und Beseitigung von Außenwänden;

    Wegen des präventiv-polizeilichen Zwecks (Gefahrenabwehr, Verhinderung vollendeter Tatsachen) reicht für den Erlass der Baueinstellung gemäß § 78 Abs. 1 BauO LSA schon ein durch Tatsachen belegter "Anfangsverdacht" eines Rechtsverstoßes aus; die Errichtung einer (ungenehmigten) Anlage darf schon dann vorbeugend gestoppt werden, wenn die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit jedenfalls ernstlich zweifelhaft ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.01.2012 - 2 M 194/11 -, juris RdNr. 6).

    Die Abgrenzung der Instandhaltung von der baugenehmigungspflichtigen Änderung einer baulichen Anlage ist dabei für den Einzelfall im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach der Verkehrsauffassung zu entscheiden (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.01.2012 - 2 M 194/11 -, a.a.O. RdNr. 6).

    Der Zusammenhang einzelner - für sich betrachtet verfahrensfreier - Maßnahmen mit der Ausführung des Gesamtvorhabens bleibt bestehen, bis das Gesamtvorhaben abschließend fertig gestellt ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.01.2012 - 2 M 194/11 -, a.a.O. RdNr. 8).

    Für den Erlass einer Baueinstellungsverfügung genügt regelmäßig die formelle Rechtswidrigkeit eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens; nur wenn sich die Genehmigungsfähigkeit geradezu aufdrängt, kann sich die Behörde wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auf die fehlende Genehmigung nicht berufen (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.01.2012 - 2 M 194/11 -, a.a.O. RdNr. 11).

  • VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19

    Anordnung der Einstellung von Baumaßnahmen und Androhung der Festsetzung eines

    Bei einer Baueinstellung bedarf es - anders als sonst - keines über das allgemeine Vollzugsinteresse hinausgehenden besonderen öffentlichen Interesses am Sofortvollzug (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 - sowie Beschluss vom 08. Februar 2006 - 2 M 210/05 - ).

    Wenn Bauarbeiten ohne die erforderliche Baugenehmigung oder unter nicht unerheblicher Abweichung von einer erteilten Baugenehmigung ausgeführt werden, ist typischerweise zu befürchten, dass der formell und möglicherweise materielle baurechtswidrige Zustand mit jedem Fortschritt der Bauarbeiten verfestigt wird (vgl. hierzu etwa VG Halle, Beschluss vom 10. Oktober 2011, 2 B 205/11 HAL, bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11; vgl. zudem OVG LSA, Beschluss vom 08. Februar 2006 - 2 M 210/05).

  • VG Greifswald, 26.07.2016 - 5 A 1222/14

    Baugenehmigung für ein Bootshaus im Uferbereich - Erweiterung einer

    Dies ist dann der Fall, wenn die Identität des Bauwerks durch bauliche Veränderungen nicht mehr gewahrt ist, mithin der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandhaltung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz wesentlich ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird [BVerwG, Beschluss vom 21. März 2001 - 4 B 18/01 -, Rn. 11, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 -, Rn. 6, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 8 S 93/11 -, Rn. 20, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 3 L 124/08 -, Rn. 15, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 12. Juli 2012 - 4 K 329/12.NW -, Rn. 26, juris].
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 LB 87/14

    Einfriedung; Genehmigungsfreiheit; Sockel

    Ebenso wenig, wie ein einheitliches Vorhaben in einer Vielzahl für sich genommen genehmigungsfreier Baumaßnahmen verwirklicht werden darf (vgl. unveröff. Senatsb. v. 11.1.2007 - 1 ME 98/07 - v. 19.2.2009 - 1 ME 70/09 - v. 7.10.2010 - 1 LA 137/09 -, v. 6.12.2010 - 1 ME 170/10 - OVG Magdeburg, B. v. 31.1.2012 - 2 M 194/11 -, BauR 2012, 929 = BRS 79 Nr. 198, JURIS-Rdnr. 8 mwN), ist auch im umgekehrten Falle auf das Gesamtvorhaben abzustellen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 51/17

    Baueinstellungsverfügung und Zwangsgeldfestsetzung; Erledigung einer

    Maßgebend ist vielmehr das Vorhaben insgesamt (vgl. Beschluss des Senats vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2018 - 2 M 65/18

    Bauaufsichtliches Einschreiten in Gestalt einer Baustilllegung

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem von den Antragstellern zitierten Beschluss des Senats vom 31.01.2012 (- 2 M 194/11 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.07.2020 - 2 M 48/20

    Rücknahme eines baurechtlichen Fiktionszeugnisses

    Dieses liegt darin begründet, dass die Antragstellerin sonst aufgrund der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs von dem Fiktionszeugnis, das gemäß § 68 Abs. 5 Satz 3 BauO LSA der Genehmigung gleichsteht, Gebrauch machen und ihr Vorhaben verwirklichen könnte, ohne dass in dem durchzuführenden Baugenehmigungsverfahren die Vereinbarkeit des Vorhabens mit sämtlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Standsicherheit der neuen Gebäudeteile (§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauO LSA), geprüft wurde, und dadurch vollendete Tatsachen geschaffen würden, die sich nach Fertigstellung nur mit hohem Aufwand wieder rückgängig machen ließen (vgl. zur Baueinstellung: Beschluss des Senats vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 - juris Rn. 3).
  • VG München, 30.11.2017 - M 11 K 15.5680

    Denkmaleigenschaft umstritten - präventive Abrissuntersagung

  • VG München, 28.07.2014 - M 8 K 13.2636

    Vorbeugende Abrissuntersagung bei umstrittener Denkmaleigenschaft

  • VGH Bayern, 10.11.2021 - 15 ZB 21.1329

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), Baueinstellungsverfügung,

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2021 - 1 ME 123/21

    Baueinstellungsverfügung; Gefahrerforschung; Identität des Vorhabens;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21

    Abschiebung bei Erkrankung der deutschen Lebenspartnerin und Verlobten eines

  • VG Greifswald, 14.09.2016 - 5 B 1466/16

    Baustopp für Ferienhaus; erneuter Lauf der Entscheidungsfrist der Baubehörde nach

  • VG München, 29.02.2016 - M 8 K 15.5673

    Anforderungen an Baueinstellung bei Abstandsflächenverletzung

  • VG Greifswald, 26.07.2016 - 5 A 787/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG München, 28.07.2014 - M 8 K 13.2380

    Baueinstellung

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,177
OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11 (https://dejure.org/2012,177)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.01.2012 - 1 ME 226/11 (https://dejure.org/2012,177)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 1 ME 226/11 (https://dejure.org/2012,177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachbareilantrag gegen ein Geschäftshaus; Vorbehalt eines besonderen Genehmigungsverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47a NBauO ; § 21a BauNVO
    Gesondertes Genehmigungsverfahren für einzelne Prüfungen ohne Verstoß gegen das Bestimmtheitserfordernis bzgl. Baugenehmigung für ein Geschäftshaus mit Betrieb einzelner Läden; Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung eines Bauherrn als Bestandteil der Baugenehmigung

  • rechtsportal.de

    NBauO § 47a; BauNVO § 21a
    Gesondertes Genehmigungsverfahren für einzelne Prüfungen ohne Verstoß gegen das Bestimmtheitserfordernis bzgl. Baugenehmigung für ein Geschäftshaus mit Betrieb einzelner Läden; Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung eines Bauherrn als Bestandteil der Baugenehmigung

  • ibr-online

    Geschäftshaus: Nachträgliche Nutzungsgenehmigung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachbareilantrag gegen die Baugenehmigung für ein Geschäftshaus

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesondertes Genehmigungsverfahren für einzelne Prüfungen ohne Verstoß gegen das Bestimmtheitserfordernis bzgl. Baugenehmigung für ein Geschäftshaus mit Betrieb einzelner Läden; Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung eines Bauherrn als Bestandteil der Baugenehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 306
  • NVwZ-RR 2012, 5
  • DVBl 2012, 371
  • BauR 2012, 783
  • ZfBR 2012, 386
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
    Abgesehen von bestimmten Einschränkungen - etwa bei Konkurrenz paralleler Genehmigungsverfahren - ist die beabsichtigte Nutzung regelmäßig notwendiger Gegenstand der Prüfung im Baugenehmigungsverfahren (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1974 - IV C 32.71 -, BVerwGE 47, 185 = DVBl. 1975, 498; Beschl. v. 30.1.1997 - 4 B 172.96 -, NVwZ-RR 1997, 519; Beschl. v. 14.6.2011 - 4 B 3.11 -, BauR 2011, 1642 ; Senatsbeschl. v. 19.1.1981 - 1 B 111/80 -, BauR 1981, 267 , u. v. 9.11.1982 - 1 B 59/82 -, DVBl. 1983, 184; ferner Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 75 Rdnr. 7, 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2008 - 3 S 2773/07

    Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch fehlende Stellplätze - hier verneint

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
    Nachbarrechtlich kann allenfalls geltend gemacht werden, dass das Vorhaben wegen defizitärer Stellplatzaustattung zu Auswirkungen führt, die der Nachbar nicht hinzunehmen hat, etwa zu einem unverträglichen Park- und Suchverkehr mit der Folge, dass er sein eigenes Grundstück nicht mehr ohne Weiteres anfahren kann (vgl. z.B. VGH Mannheim, Beschl. v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 -, NVwZ-RR 2008, 600; VGH Kassel, Beschl. v. 12.5.2003 - 9 TG 2037/02 -, BRS 66 Nr. 190; OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 -, NVwZ-RR 2003, 549; OVG Münster, Urt. v. 10.7.1998 - 11 A 7238/95 -, NVwZ-RR 1999, 365; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.3.1997 - 1 M 6589/96 - ferner Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/ Wiechert, NBauO, 8. Auflage.
  • BVerwG, 09.02.2011 - 4 BN 43.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
    In Bezug auf sogenannte Factory Outlet Center, die eine Vielzahl möglicherweise im Zeitablauf wechselnder Einzelläden aufweisen können, ist er in Bezug auf die Verkaufsflächenobergrenze davon ausgegangen, dass sie ein einziges Bauvorhaben bilden können (Beschl. v. 18.2.2011 - 1 ME 252/10 -, www.dbovg.niedersachsen.de und juris; vgl. dazu auch BVerwG, Beschl. v. 9.2.2011 - 4 BN 43.10 -, BauR 2011, 1118 ).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 4 B 3.11

    Zum Verhältnis von Baugenehmigung und fachaufsichtlichem Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
    Abgesehen von bestimmten Einschränkungen - etwa bei Konkurrenz paralleler Genehmigungsverfahren - ist die beabsichtigte Nutzung regelmäßig notwendiger Gegenstand der Prüfung im Baugenehmigungsverfahren (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1974 - IV C 32.71 -, BVerwGE 47, 185 = DVBl. 1975, 498; Beschl. v. 30.1.1997 - 4 B 172.96 -, NVwZ-RR 1997, 519; Beschl. v. 14.6.2011 - 4 B 3.11 -, BauR 2011, 1642 ; Senatsbeschl. v. 19.1.1981 - 1 B 111/80 -, BauR 1981, 267 , u. v. 9.11.1982 - 1 B 59/82 -, DVBl. 1983, 184; ferner Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 75 Rdnr. 7, 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 11 A 7238/95

    Stellplatzpflicht und Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
    Nachbarrechtlich kann allenfalls geltend gemacht werden, dass das Vorhaben wegen defizitärer Stellplatzaustattung zu Auswirkungen führt, die der Nachbar nicht hinzunehmen hat, etwa zu einem unverträglichen Park- und Suchverkehr mit der Folge, dass er sein eigenes Grundstück nicht mehr ohne Weiteres anfahren kann (vgl. z.B. VGH Mannheim, Beschl. v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 -, NVwZ-RR 2008, 600; VGH Kassel, Beschl. v. 12.5.2003 - 9 TG 2037/02 -, BRS 66 Nr. 190; OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 -, NVwZ-RR 2003, 549; OVG Münster, Urt. v. 10.7.1998 - 11 A 7238/95 -, NVwZ-RR 1999, 365; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.3.1997 - 1 M 6589/96 - ferner Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/ Wiechert, NBauO, 8. Auflage.
  • VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.3519

    Festsetzung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden; Wohngebäude;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
    In einem Gemeindenachbarstreit hat er im Hinblick auf die Prognose zum Kaufkraftabfluss ausgeführt (Beschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, NVwZ-RR 2007, 79):.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
    In einem Gemeindenachbarstreit hat er im Hinblick auf die Prognose zum Kaufkraftabfluss ausgeführt (Beschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, NVwZ-RR 2007, 79):.
  • OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02

    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Verkehrszunahme aufgrund des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
    Nachbarrechtlich kann allenfalls geltend gemacht werden, dass das Vorhaben wegen defizitärer Stellplatzaustattung zu Auswirkungen führt, die der Nachbar nicht hinzunehmen hat, etwa zu einem unverträglichen Park- und Suchverkehr mit der Folge, dass er sein eigenes Grundstück nicht mehr ohne Weiteres anfahren kann (vgl. z.B. VGH Mannheim, Beschl. v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 -, NVwZ-RR 2008, 600; VGH Kassel, Beschl. v. 12.5.2003 - 9 TG 2037/02 -, BRS 66 Nr. 190; OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 -, NVwZ-RR 2003, 549; OVG Münster, Urt. v. 10.7.1998 - 11 A 7238/95 -, NVwZ-RR 1999, 365; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.3.1997 - 1 M 6589/96 - ferner Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/ Wiechert, NBauO, 8. Auflage.
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2011 - 1 ME 252/10

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans mit einer gebietsbezogenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
    In Bezug auf sogenannte Factory Outlet Center, die eine Vielzahl möglicherweise im Zeitablauf wechselnder Einzelläden aufweisen können, ist er in Bezug auf die Verkaufsflächenobergrenze davon ausgegangen, dass sie ein einziges Bauvorhaben bilden können (Beschl. v. 18.2.2011 - 1 ME 252/10 -, www.dbovg.niedersachsen.de und juris; vgl. dazu auch BVerwG, Beschl. v. 9.2.2011 - 4 BN 43.10 -, BauR 2011, 1118 ).
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07

    Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 10.8.2010 - 1 KN 218/07 -, NdsVBl. 2011, 16 unter Hinweis auf nicht veröffentlichte Beschlüsse vom 16.4.2007 - 1 ME 90/07 - und vom 28.11.2007 - 1 ME 296/07 -) kommt schalltechnischen Gutachten, die vom Bauherrn vorgelegt werden, um die nicht von vornherein offensichtliche nachbarrechtliche Zulässigkeit seines Bauvorhabens zu belegen, besondere Bedeutung zu.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 5 S 1650/92

    Zur Klagebefugnis des Bauherrn bei Nichtbescheidung eines Nachbarwiderspruchs -

  • BVerwG, 30.01.1997 - 4 B 172.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00

    Isolierte Genehmigung der Errichtung eines Bauwerks

  • OVG Niedersachsen, 14.03.1997 - 1 M 6589/96

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Allgemeines Wohngebiet; Lehrlingsinternat;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.11.1982 - 1 B 59/82
  • OVG Niedersachsen, 05.10.1994 - 1 M 5589/94

    Dachvorsprünge; Nachbar; Gebäude; Schmalseitenprivileg

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 1 LA 274/09
  • VGH Hessen, 12.05.2003 - 9 TG 2037/02
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.01.1981 - 1 B 111/80
  • VG Gelsenkirchen, 15.09.2014 - 9 L 1232/14

    Rücksichtnahme; Nachbarschutz; Lärmemissionen; Anlieferung

    vgl. OVG Nds., Beschluss vom 26. Januar 2012 - 1 ME 226/11 -, BRS 79 Nr. 151 = juris Rn 23; Johlen, in: Gädtke u.a., BauO NRW, 12. Auflage 2011, § 75 Rn 19; zur Verknüpfung von Bau und Nutzung BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 4 B 3/11 -, BRS 78 Nr. 162 = juris Rn 5 - a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Oktober 2000 - 8 S 445/00 -, NVwZ-RR 2001, 576 = juris Rn 20.

    vgl. OVG Nds., Beschluss vom 26. Januar 2012 - 1 ME 226/11 -, BRS 79 Nr. 151 = juris Rn 24.

    vgl. zu einem Geschäftshaus mit einer Vielzahl einzelner Läden OVG Nds., Beschluss vom 26. Januar 2012 - 1 ME 226/11 -, BRS 79 Nr. 151 = juris Rn 24.

  • VG München, 26.10.2020 - M 8 SN 20.4673

    Nachbareilantrag - Fehlende Zustellung der Nachbarausfertigung der Baugenehmigung

    Wie weit das nachbarrechtliche Bestimmtheitserfordernis im Einzelnen reicht, beurteilt sich dabei nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht (vgl. OVG NRW, U.v. 6.6.2014 - 2 A 2757/12 - juris Rn. 73; NdsOVG, B.v. 26.1.2012 - 1 ME 226/11 - juris Rn. 22).
  • VG München, 28.11.2017 - M 8 SN 17.4766

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für Anbau von Balkonen wegen Unbestimmtheit

    Wie weit das nachbarrechtliche Bestimmtheitserfordernis im Einzelnen reicht, beurteilt sich nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht (OVG NRW, U.v. 6.6.2014 - 2 A 2757/12 - juris Rn. 73 und OVG Lüneburg, B.v. 26.1.2012 - 1 ME 226/11 - juris Rn. 22).
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